Von Finanzen bis Laufzeit: So geht es nun weiter
Anfang Juli gab die Initiative Tierwohl (ITW) bekannt, dass das Tierwohl-Programm trotz der Pläne zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung im nächsten Jahr fortgesetzt werden soll . Nun stehen einige Details fest. Ab September 2023 können sich Schweinehalter für das Programm 2024 registrieren.
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Die wichtigsten Änderungen betreffen die Finanzierung, Prüfsystematik und die Laufzeit der Teilnahme. In der Hähnchenmast ändern sich zudem die Haltungskriterien. Die vollständigen Informationen erhalten die Tierhalter über ihre Bündler sowie im Download-Bereich der ITW-Webseite. Insgesamt würden die neuen Regelungen eine möglichst große Planungssicherheit für die zahlreichen Tierhalter in der ITW bedeuten, teilt das Unternehmen hierzu mit.
Geflügel: Schlachtbetrieb zahlt an Mäster - zusätzliche Anforderungen für Hähnchenhalter
Hähnchen- und Putenhalter erwarten im neuen Programm ab 2024 Veränderungen im Finanzierungssystem. Ab dem 1. April 2024 gelten für die Hähnchen- und Putenhalter unverbindliche Preisaufschläge. Die Höhe der unverbindlichen Preisaufschläge basiert auf einer Empfehlung der ITW-Gremien.Ab dem 1. April 2024 gelten folgende Empfehlungen:
2,75 Cent pro Kilogramm Lebendgewicht für Hähnchen
3,25 Cent pro Kilogramm Lebendgewicht für Putenhennen
4,0 Cent pro Kilogramm Lebendgewicht bei Putenhähnen.
Die ITW empfiehlt allen teilnehmenden Landwirten, rechtzeitig Vereinbarungen mit Abnehmern zu treffen, in denen der entsprechende Aufpreis für die Umsetzung der Tierwohlanforderungen festgehalten ist. Erst dadurch wird der Preisaufschlag für den einzelnen Landwirt fix.Die Haltungskriterien für die Puten- und Pekingentenmast bleiben für 2024 zunächst unverändert. In der Hähnchenmast gelten im neuen Programm ergänzte Anforderungen an Beschäftigungsmaterial und den Umgang mit Befunddaten sowie die Umsetzung einer Dämmerlichtphase.
Schwein: Fester Bonus für Ferkel bleibt – Nämlichkeit wird stärker gefördert
Auch für Schweinehalter gilt künftig in der ITW eine Empfehlung zur Höhe des Preisaufschlags, die die Gremien in der ITW mit 5,28 Euro errechnet haben. Daher empfiehlt die ITW allen Schweinemästern, rechtzeitig Vereinbarungen mit ihren Abnehmern zu treffen, in denen der entsprechende Tierwohlaufpreis festgehalten ist. Auch für den einzelnen Schweinemäster wird erst dadurch der Preisaufschlag fix. Hiervon ausgenommen sind die Ferkelerzeuger, die weiterhin ein festes Tierwohlentgelt aus dem sogenannten Ferkelfonds erhalten.
Zusätzlich soll im neuen Programm ab 2024 die Nämlichkeit für Schweinefleisch stärker gefördert werden. Aus diesem Grund wird ab dem 1. Juli ein Bonus-System für die Vermarktung von nämlichen Ferkeln eingeführt. Ferkelaufzüchter, die an ITW-Mäster liefern, erhalten ab Juli 2024 mit vier Euro pro Tier ein höheres Tierwohlentgelt pro abgegebene Ferkel. Ferkelerzeuger, die seit Beginn der dritten Programmphase an der ITW teilnehmen – so genannte Bestands-Ferkelaufzüchter, erhalten auch weiterhin ein Entgelt für alle aufgezogenen Ferkel. Das Entgelt pro Ferkel, das an einen Mäster geliefert wurde, der nicht an der ITW teilnimmt, fällt mit drei Euro pro Tier aber geringer aus als bei der Lieferung an ITW-Mäster.
Die Tierwohl-Kriterien für die Haltung bleiben für Schweinehalter im kommenden Jahr unverändert. Mit Blick auf die staatliche Tierhaltungskennzeichnung sowie auf mögliche Änderungen in der Tierschutz-Nutztierverordnung wird es voraussichtlich zum Jahr 2025 weitere Veränderungen bei den Anforderungen für Geflügel- und Schweinehalter geben.Neuerungen in der Prüfsystematik und TeilnahmelaufzeitDas neue Programm bringt auch Veränderungen in der Prüfsystematik mit sich. Die jährlichen Programmaudits sowie ein unangekündigter Bestandscheck ersetzen in Zukunft die Bestätigungsaudits, die bisher nötig waren.
Diese Änderungen gehen einher mit einer Umstellung der Teilnahmelaufzeiten der Tierhalter: Nach dem Start ins neue Programm gibt es keine zeitliche Begrenzung der Teilnahmedauer mehr. Die Teilnahme verlängert sich automatisch, sofern die Teilnahme nicht gekündigt und alle Audits bestanden werden.Ab September 2023 können sich alle Geflügel- und Schweinehalter für das Programm 2024 registrieren. Die Rahmenbedingungen für das Programm 2024 mit weiterführenden Informationen finden Tierhalter auf der ITW-Webseite: www.initiative-tierwohl.de
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