Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Kabinett beschliesst Herkunftskennzeichnung

Frischfleisch mit Label

Künftig muss unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel eine Herkunftskennzeichnung aufweisen. Das Bundeskabinett hat dazu aktuell einen entsprechenden Verordnungsentwurf gebilligt. Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Verkündung im Gesetzesblatt in Kraft.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Frischfleisch in der Theke
Frischfleisch in der ThekeSilvia Rueß
Artikel teilen:

Mit der Herkunftskennzeichnung von Frischfleisch werden Verbraucherinnen und Verbraucher ab Anfang 2024 über die Herkunft von jedem frischem, gekühltem und gefrorenem Stück Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel informiert. Bisher war dies nur bei vorverpacktem Fleisch vorgeschrieben. Für unverpacktes Rindfleisch bestand bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung.

Sichtbarer Aushang im Laden

Bereits im Mai hatte die Bundesregierung den Verordnungsentwurf gebilligt. Der Bundesrat hatte dieser Zweiten Änderungsverordnung der Lebensmittelinformationsdurchführungsverordnung am 7. Juli unter der Vorgabe zugestimmt, dass die Kennzeichnung bei einer überwiegenden Abgabe von Fleisch der gleichen Herkunft auch durch einen allgemeinen und gut sichtbaren Aushang im Laden als ausreichend gilt. Diese Anpassung wurde mit der Billigung der Vorlage im Kabinett nun übernommen.

„Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Fleisch kaufen, wollen sie wissen, wie das Tier gehalten wurde und woher es kommt. Beides haben wir nun möglich gemacht. Kundinnen und Kunden können so eine bewusste Kaufentscheidung treffen und sich aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden", so der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir.

Ebenfalls Anfang Juli hatte der Bundesrat den Weg frei gemacht für das vom Bundesminister vorgelegte Gesetz für eine Tierhaltungskennzeichnung. Die Kennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll zügig auf weitere Tierarten, Lebensphasen und Bereiche in der Verwertungskette etwa in der Gastronomie und Verarbeitungsprodukte ausgeweitet werden.

Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.