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Allgäuer Tierschutz-Skandal

Landwirt muss wegen Tierquälerei in Haft

Das erste umfangreiche Verfahren im sogenannten Allgäuer Tierschutz-Skandal ist rechtskräftig abgeschlossen. Wie das Landgericht Memmingen am Donnerstag dieser Woche (3. August 2023) mitteilt, hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der beiden angeklagten Landwirte mit Beschluss vom 25. Juli 2023 als unbegründet verworfen. Die Verurteilungen seien damit rechtskräftig, sodass Florian H. seine unbedingte Freiheitsstrafe verbüßen müsse, teilt das Gericht mit.

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Petra Ast
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Mit dem Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Memmingen vom 29. November 2022 wurde der 68 Jahre alte Johann Baptist H. wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren durch Unterlassung in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sein 25 Jahre alter Sohn Florian H. wurde aus demselben Grund, jedoch in zehn Fällen, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Die Taten ereigneten sich auf den von den beiden Angeklagten, bei denen es sich um Vater und Sohn handelt, unter anderem in Bad Grönenbach unterhaltenen Milchviehbetrieben. Dabei sah es das Gericht als erwiesen an, dass die beiden Milchviehhalter kranke Kühe in ihren Ställen nicht von gesunden Tieren getrennt und keinen Tierarzt gerufen hatten. Dadurch sollen die Rinder gelitten haben, einige von ihnen mussten später notgeschlachtet werden.

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