EU-Hilfspaket bringt 36 Millionen Euro
Um Landwirtinnen und Landwirte in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen, hat die Europäische Kommission im Sommer 2023 ein Hilfspaket für 22 Mitgliedstaaten (ohne Ukraine-Anrainerstaaten) vorgelegt. Deutschland erhält rund 36 Millionen Euro von den insgesamt 330 Millionen. Mit den Mitteln sollen die Landwirtinnen und Landwirte in den am stärksten betroffenen Sektoren für erlittene finanzielle Verluste entschädigt werden, meldet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
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Freilandobstbau- und Hopfenbetriebe sollen in ganz Deutschland unterstützt werden, da dort die Situation besonders kritisch ist. Darüber hinaus gibt es regional auch im Weinbau deutliche Marktprobleme, so dass es auch für diesen Bereich eine Förderung geben wird. Die Auszahlung wird bis spätestens zum 31. Januar 2024 erfolgen, so das BMEL.
Auszahlung über die SVLFG
Grundlage für die Entscheidung ist eine Analyse der Kosten- bzw. Erlössituation verschiedener landwirtschaftlicher Sektoren durch das Thünen-Institut (TI). Auf dieser Basis sollen die Sektoren Obst und Hopfen mit einer Hektarprämie unterstützt werden. In Anlehnung an die erste Agrarerzeugeranpassungsbeihilfe aus dem Jahr 2022 soll dafür ein antragsloses Verfahren vorgesehen werden. Die Auszahlung soll fristgemäß bis Ende Januar 2024 durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erfolgen.
Prüfung ohne neuen Antrag
Dazu meldet die SVLFG: "Mit einem Hilfsprogramm von mindestens 36 Millionen Euro sollen die landwirtschaftlichen Betriebe in den am stärksten betroffenen Sektoren Freilandobst, Hopfen und Wein für erlittene finanzielle Verluste unterstützt werden. Die Voraussetzungen für diese „2. Anpassungsbeihilfe“ für Freilandobst- und Hopfenanbau sollen von der SVLFG ohne Antrag geprüft werden. Geplant ist, die Beihilfe bis Ende Januar 2024 auszuzahlen. Bei den 36 Millionen Euro handelt es sich um Mittel der Europäischen Union. Aktuell wird geklärt, ob dieser Betrag durch nationale Mittel aufgestockt wird. Insbesondere die Höhe der Beihilfe pro Hektar kann erst nach dieser Entscheidung berechnet werden." Die SVLFG werde der Anspruchsprüfung voraussichtlich die bei ihr zum 9. Juli 2023 erfassten Unternehmensverhältnisse der betroffenen Unternehmen (Unternehmerstatus, Flächen-daten) zugrunde legen. Beihilfeberechtigt sollen Freilandobstbau und Hopfenanbau sein. Eine Antragstellung für die „2. Anpassungsbeihilfe“ werde nicht erforderlich sein.
Maximal 15.000 Euro pro Betrieb
Die Möglichkeit, die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Mittel um bis zu 200 Prozent aufzustocken, werde derzeit laut BMEL derzeit noch geprüft. Mindestens – ohne eine Aufstockung durch nationale Mittel– sollen Freilandobstbaubetriebe mit rund 340 Euro pro Hektar unterstützt werden, Hopfenbetriebe mit rund 370 Euro pro Hektar. Damit möglichst viele Betriebe angemessen berücksichtigt werden, soll die Förderung auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt werden.
Weinbauhilfe läuft nicht über die SVLFG
Der Weinbau ist regional von einem erheblichen Absatzrückgang betroffen. Um die sektorspezifischen regionalen Marktstörungen auszugleichen, werden Mittel in Höhe von 6,5 Millionen Euro für die temporäre Krisendestillation im Weinsektor bereitgestellt. Bei einer Unterstützung von 0,65 Euro je Liter Wein können damit bis zu 10 Millionen Liter überschüssigen Weins zu Industriealkohol verarbeitet werden. Das BMEL bereitet derzeit entsprechende Verordnungsentwürfe vor. Diese Hilfe werde über die Bundesländer umgesetzt. Die SVLFG sei für diese Weinbauhilfe nicht zuständig.
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