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Förder- und Ausgleichsleistungen / Gemeinsamer Antrag

Keine Auszahlung vor Weihnachten

Das Ministerium Ländlicher Raum informiert aktuell, dass die ersten Auszahlungen für die Direktzahlungen dieses Jahr erst nach Weihnachten erfolgen können. Der Bund wolle aufgrund gestiegener Kreditzinsen die für eine frühere Auszahlung erforderliche Zwischenfinanzierung der EU-Mittel nicht übernehmen.

Veröffentlicht am
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Silvia Ruess (rue)
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Die ersten Auszahlungen für die Direktzahlungen werden dieses Jahr, abweichend von den Vorjahren, erst nach Weihnachten erfolgen können, da der Bund aufgrund gestiegener Kreditzinsen nicht bereit ist, die für eine frühere Auszahlung erforderliche Zwischenfinanzierung der EU-Mittel zu übernehmen. Das Geld vom Bund für die Direktzahlungen wird erst ab 27./28. Dezember 2023 zur Verfügung stehen und für die bis dahin abschließend bearbeiteten Anträge vor dem Jahreswechsel an die Landwirte ausgezahlt.

Herausforderung neue GAP

Aufgrund des sehr kurzen Vorlaufs zwischen rechtlich verbindlichen Vorgaben der neuen GAP für die Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags und der erforderlichen Umsetzung der Vorgaben in der IT sowie der technisch zwingend erforderlichen Ablösung von Teilen des bisherigen IT-Systems durch neue Verfahren stünden die Auszahlungen in diesem Jahr vor besonderen Herausforderungen. Das Zeitfenster, das den unteren Landwirtschaftsbehörden für die erforderlichen Kontrollen der Anträge und Flächen vor Beginn der Auszahlungen verbleibt, sei somit wesentlich kürzer als in den Vorjahren. Daher wird es dieses Jahr aus heutiger Sicht nicht möglich sein, dass, wie gewohnt, weitgehend alle Antragstellerinnen und Antragssteller noch vor dem Jahreswechsel ihre Direktzahlungen ausbezahlt bekommen.

Mitarbeit beim Antrag gefordert

Das Ziel der Landwirtschaftsverwaltung lautet, vor dem Jahreswechsel eine möglichst hohe Auszahlungsquote zu erreichen. Nach dem ersten Auszahlungstermin bei den Direktzahlungen im Dezember werden ab Januar – wie in den Vorjahren – weitere Auszahlungstermine angesetzt werden. Bereits vor Weihnachten sind die Auszahlungen der Ausgleichszulage (AZL), der Förderung für steiles Grünland (SLG) und des Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz (EAPS) vorgesehen. Die Auszahlungen für die Programme SchALVO und FAKT erfolgen wie üblich erst ab Februar/März des neuen Jahres. Die Auszahlungen für LPR-Verträge für das Jahr 2023 werden, wie das federführende Umweltministerium bereits angekündigt hat, erst im neuen Jahr erfolgen.

Um die zügige Bearbeitung der Anträge zu ermöglichen, werden die Antragstellerinnen und Antragssteller gebeten, ggf. noch fehlende Unterlagen nachzureichen und Rückfragen der unteren Landwirtschaftsbehörden oder gegebenenfalls erforderliche Änderungsmeldungen zeitnah zu erledigen. Bezüglich der Liquiditätssituation in den Betrieben wird gebeten, die beschriebene Situation zu beachten und gegebenenfalls entsprechende Vorsorge zu treffen.

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