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Verhaltensauffällig Einzelwölfe

Umweltminister stimmen erleichterter Entnahme zu

Auf ihrer Herbstsitzung in Münster hat die Umweltministerkonferenz die Möglichkeit zum Abschuss von verhaltensauffälligen Einzelwölfen beschlossen. Sie stimmten dem Vorschlag von Bundesumweltministerin Steffi Lemke für eine schnellere und unbürokratische Entnahme von Problemwölfen zu.

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Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren sprachen sich einstimmig für Erleichterungen im Verfahren zur Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfe aus, die zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Die Bundesländer unterstützen daher den Vorschlag der Bundesumweltministerin Steffi Lemke für eine schnellere und unbürokratische Entnahme von Einzeltieren, deren Nutztierrisse in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen zu wirtschaftlichen Schäden führen. Hierzu hat das Bundesumweltministerium den Ländern eine Neuauslegung des geltenden Rechts dargelegt.

Kritik aus dem Bauernverband

Die Ergebnisse der Umweltministerkonferenz in Münster sieht der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt, kritisch: „Zur Sicherung der Weidetierhaltung in Deutschland ist ein schneller Abschuss von übergriffigen Wölfen ein Muss, der Vorschlag des BMUV ist aber realitätsfremd und völlig unzureichend. Eine verantwortliche Wolfspolitik muss bestehen aus dem Dreiklang aus Herdenschutz, Problemwolfabschuss und Regulierung des Wolfsbestandes. Ohne den Baustein Bestandsregulierung wird der Wolfsbestand weiter exponentiell zunehmen und eine Haltung von Schafen, Ziegen, Rindern, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren auf der Weide auf absehbare Zeit unmöglich machen. Die Umweltminister von Bund und Ländern verweigern erneut das offenkundig Notwendige zu tun“, kritisiert der Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes, Eberhard Hartelt.

Die Bundesländer beschlossen darüber hinaus, den Praxisleitfaden „Wolf“ auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend zu ergänzen. So soll in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen bereits nach dem erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren eine Abschussgenehmigung möglich sein. Diese soll zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1000 Meter um die betroffene Weide ermöglichen. Die Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen werden von den Ländern festgelegt. Eine genetische Individualisierung des mutmaßlichen Wolfes vor der Abschussgenehmigung soll nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz für eine Entnahme in diesen Gebieten nicht erforderlich sein. Bei der Bewertung des zumutbaren Herdenschutzes für Weidetiere zum Schutz vor Übergriffen durch den Wolf können die Länder regelmäßig regionale Unterschiede und Besonderheiten berücksichtigen.

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