Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Weidetierhaltung

EU ändert Schutzstatus des Wolfes

Erleichterung für Weidetierhalter: In der EU wurde heute beschlossen, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der Berner Konvention abzusenken. Das bedeutet mehr Handlungsspielraum beim Umgang mit dem Wolf in den einzelnen Ländern.

von Silvia Rueß erschienen am 26.09.2024
Wolf (Canis lupus). © Julia Schenkenberger
Artikel teilen:

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat beschlossen, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der Berner Konvention abzusenken. Die rund 710 „streng geschützten“ Arten dürfen nicht gefangen, getötet, gestört oder gehandelt werden. Der Wolf wird nun künftig in der Kategorie „geschützt“ geführt. Damit gilt er immer noch als schutzbedürftig, darf aber unter gewissen Umständen bejagt werden.

Die Bundesregierung hat im Ausschuss einem entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt. „Eine solche Herabstufung bedeutet, wenn sie in europäisches und nationales Recht umgesetzt wird, dass bisher geltende Ausnahme- und Einzelfallregelungen in den Hintergrund treten – und der Gedanke des Managements stärker wird. Es geht dann nicht mehr um das einzelne Tier, sondern um den Bestand. Ziel ist es, differenzierter als bisher der Situation in jenen Teilen Deutschlands Rechnung zu tragen, in denen wir bereits ausreichende Wolfspopulationen haben“, heißt es aus dem Bundesumweltministerium.

Umgang mit Problemwölfen

Auch der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir begrüßt die Anpassung. „Dass der Schutzstatus des Wolfs abgesenkt wird, ist für unsere Weidetierhalter in Deutschland eine gute Nachricht. Ich weiß aus meinen vielen Gesprächen, wie belastend die Situation nach einem Wolfsriss für sie ist, ganz unabhängig vom wirtschaftlichen Verlust. In den letzten Jahren hat sich der Wolf stark ausgebreitet, damit ist die Zahl der Risse und das Konfliktpotenzial insgesamt gestiegen. Mit der Absenkung des Schutzstatus können wir bei Problemwölfen flexibler agieren und unsere Weidetierhaltung besser schützen.“

Nach dem Beschluss im Rat hat die EU-Kommission das Mandat, als Vertragspartei der Berner Konvention einen Änderungsvorschlag einzureichen. Bei Annahme des Vorschlags in der Berner Konvention kann die FFH-Richtlinie entsprechend angepasst werden, wofür erneute Abstimmungen innerhalb der EU-Gremien erforderlich sind.

Berner Konvention

Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz von Pflanzen und Tieren in Europa. Er wurde 1979 verabschiedet und wird auch „Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“ genannt. Darin sind Vereinbarungen über die Entnahme- und Nutzungsbeschränkungen getroffen.

Der Konvention gehören aktuell 49 Staaten an. Darunter befinden sich außerdem vier afrikanische Staaten, da dort auch europäische Vogelarten überwintern.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.