Lagerkapazität für Gülle schaffen
Die EU-Kommission hat zur korrekten Umsetzung der Nitratrichtlinie eine Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft von sechs Monaten gefordert. Dies wurde in der Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (VAwS) umgesetzt. Die dreijährige Übergangsfrist zur Anpassung der Güllebehälter an diese sechsmonatige Lagerkapazität läuft nun endgültig am 31. Dezember 2008 aus.
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Das Umweltministerium und das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg informieren über die Umsetzung. Die Forderung der EU-Kommission nach einer Lagerkapazität von sechs Monaten für Dung besteht schon seit 1999, aber erst mit der Änderung der Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe vom 30. November 2005 wurden rechtsverbindliche Vorgaben geschaffen. Alle Betriebe, die neu bauen oder bauliche Veränderungen in Verbindung mit der Tierhaltung vornehmen, müssen seither mindestens sechs Monate Lagerkapazität für Gülle und Jauche vorweisen. Bestehende Gülleanlagen sind bis zum 31. Dezember 2008 an diese Anforderungen anzupassen. Die aktuellen Werte für den Anfall von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft sind in der...