Stilllegungspflicht wird ausgesetzt
In Deutschland wird 2024 die Stilllegungspflicht von vier Prozent der Ackerfläche aussetzen – so wie von der EU vorgeschlagen.
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Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat in letzter Minute entschieden: Die Vorschläge der EU zur Aussetzung der Stilllegungspflicht (GLÖZ 8-Standard) werden auch in Deutschland zum tragen kommen.
Das heißt, dass Landwirte die sogenannten GLÖZ-8-Anforderung auch dann erfüllen, wenn nicht 4,0 Prozent des Ackerlandes brachliegend oder unproduktiv gehalten werden, sondern stickstoffbindende Pflanzen (wie Linsen, Erbsen oder Favas) und/oder Zwischenfrüchte ohne Pflanzenschutzmittel auf 4,0 Prozent des Ackerlandes anbaut.
Selbstverständlich darf GLÖZ 8 auch weiterhin mit brachliegenden oder nichtproduktiven Flächen erfüllt werden. Der GLÖZ-Standard 8 sieht unter anderem einen Mindestanteil an Ackerland für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente (brachliegende Flächen sowie nicht produktive Elemente wie Hecken oder Bäume) vor. Betriebe mit weniger als 10 Hektar Ackerland sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir erklärt: „Landwirtinnen und Landwirte erhalten durch die neue Möglichkeit zur Umsetzung von GLÖZ 8 mehr Flexibilität bei ihrer Bewirtschaftung und zusätzliches Einkommen., damit reagieren wir auf den Druck, unter dem die Landwirtschaft steht. Wir sollten aber nicht drumherumreden, die Umsetzung des Kommissionsvorschlags hat auch einen Preis. Die Bundesregierung steht dennoch klar zu den vereinbarten Zielen bei der Biodiversität. Gesunde Böden und Artenschutz sind die Überlebensversicherung der Landwirtschaft. Ich hätte mir gewünscht, dass wir den Schutz der Artenvielfalt gleichzeitig angehen. Wir werden jetzt gemeinsam mit der Landwirtschaft und den Umweltverbänden gute und praxisgerechte Lösungen ausarbeiten. Dafür haben wir mit den Vorschlägen der Zukunftskommission Landwirtschaft schon eine gute Blaupause, wir müssen das Rad hier nicht neu erfinden. Unser Ziel ist: Planungssicherheit für unsere Bauern und für unseren Artenreichtum.“
Zufriedenheit beim Bauernverband
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, die Vorschläge der EU zu „GLÖZ 8“ auch in Deutschland 1:1 umzusetzen: „Die Bundesregierung hat verstanden, dass wir Bauern keine weitere Benachteiligung und damit Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit akzeptieren werden. Wir bewerten es positiv, dass die Bundesregierung und die Fraktionen die Zeichen der Zeit erkannt haben. Wir erwarten, dass die Wettbewerbsgleichheit auch bei zukünftig anstehenden politischen Entscheidungen berücksichtigt wird.“
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