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Agrarministerkonferenz in Baden-Baden

Viele Themen und Beschlüsse

Den Vorsitz der Agrarministerkonferenz (AMK) hat in diesem Jahr Baden-Württemberg. Vergangene Woche trafen sich die Agrarminister sowie Agrarsenatoren der Länder und des Bundes in Baden-Baden. Vertreter der baden-württembergischen Bauernverbände machten auf ihre Belange aufmerksam.

von age erschienen am 28.03.2025
Übergabe des Zollstocks (v. l.): Hans-Benno Wichert, Vizepräsident im Landesbauernverband Baden-Württemberg; Till Backhaus, Agrarminister Mecklenburg-Vorpommern; Peter Hauk, Landwirtschaftsminister Baden-Württemberg; Bernhard Bolkart, Präsident im Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband; Christiane Wangler, Präsidentin LandFrauenverband Südbaden und Sven Schulze, Landwirtschaftsminister Sachsen-Anhalt, umrahmt von protestierenden Landwirten. © Padraig Elsner, BBZ
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Es hatten sich einige Landwirtinnen und Landwirte vor dem Kurhaus in Baden-Baden versammelt, während die Agrarminister der Bundesländer tagten. Auch Vertreterinnen und Vertreter der baden-württembergischen Bauernverbände waren vor Ort. Auf die Übergabe einer langen Liste von weiteren Forderungen haben sie heuer allerdings verzichtet. Der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk und seine Amtskollegen haben stattdessen einen Zollstock erhalten. „Statt immer neuer Listen mit Wünschen und Mahnungen braucht es endlich politische Entscheidungen, die die Landwirtschaft wirklich voranbringen“, so Bernhard Bolkart, Präsident im Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV). Die Botschaft der Bauernverbände lautete: „Wir gehen unter in Kontrollen und Bürokratie. Jetzt seid ihr am Zug.“ Die Politik werde nun daran gemessen, ob sie ihre Wahlversprechen einhalte und den Bürokratieabbau wirklich vorantreibe. Es gehe darum, dass endlich gehandelt werde.

Beschlüsse gefasst

Rund 40 Tagesordnungspunkte wurden bei der Sitzung in Baden-Baden vergangene Woche bearbeitet. Auf einige Beschlüsse konnten sich die Agrarminister der Länder einigen. Das Thema Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 soll in einer Sonder-AMK im Juli besprochen werden. Alle Ressortchefs wollen sich für ein eigenes und starkes EU-Agrarbudget starkmachen.

Bei den Öko-Regelungen soll es keine „grundsätzlich neuen“ geben. Die Bundesregierung werde gebeten, in der aktuellen Förderperiode von entsprechenden Neuerungen in der Ersten Säule abzusehen. Die Minister wollen erreichen, dass die künftige Bundesregierung einen zweiten Änderungsantrag zum Strategieplan für das Jahr 2025 in Brüssel einreiche.

In der ersten Säule soll es Änderungen geben. Bei der Konditionalität sollen die Standards für „Guten Landwirtschaftlichen und Ökologischen Zustand“ (GLÖZ) 2 und 6 angepasst werden. Bei GLÖZ 2 ist vorgesehen, die Vorgaben zum Umwandeln und Pflügen von Dauergrünland anzupassen und unter bestimmten Bedingungen eine flache Bodenbearbeitung zu ermöglichen. Bei GLÖZ 6 sollen die Regelungen zu Pflegemaßnahmen und Umbrüchen auf brachliegenden Acker- und Dauergrünlandflächen gestrafft und vereinfacht werden. Zudem sollen „unbürokratische Regelungen“ vorbeugende Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Schilf-Glasflügelzikade ermöglichen.

Mit Blick auf die Öko-Regelungen befürworten die Minister Änderungen an den Maßnahmen 1 – Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität, 3 – Beibehaltung von Agroforstsystemen und 4 – Extensivierung von Dauergrünland. Bei Biodiversitätsflächen soll eine leicht umsetzbare Verbesserung für unbestockte Rebflächen mit Wiederbepflanzungsgenehmigungen adressiert werden. Bei den Agroforstsystemen soll der geplante Einheitsbeitrag auf 600 Euro/ha angehoben werden. Mit Blick auf die Extensivierung von Dauergrünland soll der Bund prüfen, inwieweit die Regelung um eine Variante mit leichterem Zugang für Milchviehbetriebe erweitert werden kann. Nach den Vorstellungen der Länder sollen Milchviehbetriebe begünstigt werden, deren Viehbesatz bezogen auf die Hauptfutterfläche ohne Mais des Gesamtbetriebs mindestens 0,3 und höchstens 1,4 Raufutterfressende Großvieheinheiten (RGV) pro Hektar umfasst.

Darüber hinaus bittet die AMK die künftige Bundesregierung, bei der Weiterentwicklung der GAP und spätestens zu Beginn der neuen Förderperiode Grünland- und Milchviehbetriebe durch eine entsprechende Förderung explizit zu berücksichtigen.

Kein Einvernehmen konnten die Länder hinsichtlich der Öko-Regelungen 8 –Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben und 9 – Verteilung von Biodiversitätsflächen in den Betrieben erzielen. In einer Protokollerklärung fordern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die künftige Bundesregierung auf, die Vorgaben zu den neuen Regelungen wieder rückgängig zu machen.

So haben sie sich gemeinsam gegen eine „umgehende“ Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung ausgesprochen. Die Einführung einer Nährstoffbilanz als Alternative lehnt die Mehrheit der Länder ebenfalls ab. Über das weitere düngerechtliche Vorgehen waren sie sich nicht einig. Der baden-württembergische Landwirtschaftsminister und AMK-Vorsitzende Peter Hauk geht bezüglich der Anpassungen des Düngerechtes jedoch von einer schnellen Lösung aus. Die Länder seien sich einig, dass eine Monitoringverordnung gebraucht werde.

Keine Einigkeit beim Mindestlohn

Beim Thema Pflanzenzüchtung fordern die Agrarminister ein Patentverbot für Pflanzen, die durch Neue Züchtungstechniken (NZT) entstanden sind. In einem Beschluss wird die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür auf EU-Ebene einzusetzen. Eine deutliche Mehrheit der Länderressortchefs betont die Chancen, die in den neuen Verfahren liegen. Keine einheitliche Position fanden die Länder beim Thema Kennzeichnung.

In Sachen Pflanzenschutz befürwortet die AMK „Anpassungen“ bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf EU- und nationaler Ebene. Andernfalls drohe, dass wegen mangelnder Wirkstoffvielfalt der Anbau bestimmter Kulturen in Deutschland nicht mehr stattfinde. Unions-, SPD- und FDP-geführte Ressorts fordern eine „Nutzen-Risiko-Abwägung“ bei der Zulassung.

Geht es nach der AMK, sollte die Frist für die Umsetzung des  Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 1. August 2025 auf den 1. Januar 2026 verschoben werden. Zunächst müssten bestehende Umsetzungsprobleme gelöst werden. Zudem sprach sich die AMK dafür aus, Informationen über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote für die Tierschutzbehörden bundesweit verfügbar zu machen. 

Änderungen an der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) wurden im Kurhaus ebenfalls befürwortet. Die kommende Bundesregierung müsse sich bei der EU-Kommission für die Einführung einer weltweit einheitlich geltenden Null-Risiko-Variante einsetzen, heißt es im Beschluss. Dadurch könne „erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand“ für land- und forstwirtschaftliche Betriebe vermieden werden.

Beim Thema Mindestlohn konnten sich die Agrarminister auf keinen formalen Beschluss einigen. Auch zum Thema Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) gab es keine Einigung.

Agrarministerkonferenz in Baden-Baden.
Agrarministerkonferenz in Baden-Baden. © Padraig Elsner, BBZ
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