Schilf-Glasflügelzikade Ausnahmen für Schwarzbrachen
Das Bundeskabinett hat die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung beschlossen.
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Das Bundeskabinett hat die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung beschlossen.
Die Sommerferien nutzt der baden-württembergische Agrarminister Peter Hauk traditionell um bei Menschen in der Land- und Forstwirtschaft und im Ländlichen Raum herauszufinden, wo aktuell der Schuh drückt. Im Zuge seiner Sommertour ist er auch zu Gast auf landwirtschaftlichen Betrieben.
Den Vorsitz der Agrarministerkonferenz (AMK) hat in diesem Jahr Baden-Württemberg. Vergangene Woche trafen sich die Agrarminister sowie Agrarsenatoren der Länder und des Bundes in Baden-Baden. Vertreter der baden-württembergischen Bauernverbände machten auf ihre Belange aufmerksam.
Der Ministerrat hat vergangene Woche die neue Erosionsschutzverordnung des Landes Baden-Württemberg beschlossen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) erklärt die Änderungen.
Die mit der jüngsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingeführten Eco-Schemes scheinen in etwa genauso zu wirken wie zuvor das „Greening“, nämlich nur wenig. Dieses negative Fazit ziehen zumindest BirdLife Europe und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) in ihrem aktuellen Bericht mit...
Mit der Verkündung der zweiten Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung am 19. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt können alle Änderungen zu den GLÖZ-Standards sowie die Anforderungen der sozialen Konditionalität zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat Ende November der Vierten Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung zugestimmt. Damit ergeben sich auch in Baden-Württemberg Änderungen bei Öko-Regelungen und Gekoppelten Tierprämien für das Antragsjahr 2025.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat Anfang August den Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan förmlich eingereicht. Zuvor hatte sich das BMEL bereits informell mit der Europäischen Kommission verständigt.
Ab dem kommenden Jahr soll es mehr Flexibilität beim sogenannten Fruchtwechsel geben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich dazu mit der Europäischen Kommission auf Anpassungen bei der Fruchtfolgeregelung (GLÖZ 7) verständigt.
Die Agrarminister der Länder haben sich auf Erleichterungen bei den Anforderungen für die Konditionalität verständigt und einen Umlaufbeschluss für die Regelungen der GLÖZ-Standards 2025 vorgelegt.
In Deutschland wird 2024 die Stilllegungspflicht von vier Prozent der Ackerfläche aussetzen – so wie von der EU vorgeschlagen.
Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, mit der europäische Landwirte teilweise von der Konditionalitäts-Regelung für brachliegende Flächen ausgenommen werden. Ob Deutschland von der Möglichkeit gebraucht macht, ist noch offen.
Das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium und das baden-württembergische Umweltministerium scheinen einen Kompromiss in Sachen Pflugeinsatz bei Erosionsgefährdung zu finden.
Die Europäische Kommission schlägt vor, dass Bäuerinnen und Bauern in der EU in diesem Jahr von den vier Prozent Flächenstilllegung abweichen dürfen. Die Abstimmung soll in wenigen Tagen erfolgen. Der deutsche Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir wirbt für Zustimmung zum Vorschlag der...
Nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes und der Landesbauernverbände bleiben die angebotenen Ökoregelungen (Eco Schemes) in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in diesem Jahr in deutlichem Umfang ungenutzt. Hauptursache dürften die zu niedrigen Fördersätze sein.
Die deutschen Landwirte scheinen Planungssicherheit zu bekommen. Die Agrarminister aller deutschen Bundesländer haben demnach den Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zur Aussetzung von Flächenstilllegung und Fruchtwechselregelungen für 2023 zugestimmt.
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