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Tierschutzgesetz

Anbindehaltung wird Geschichte

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Dem Kabinettbeschluss war ein umfangreicher Konsultationsprozess vorausgegangen. Nach der Sommerpause sollen die Beratungen in den Gremien des Bundestages starten.

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Änderungen wurden dabei nicht nur für die Heimtierhaltung beschlossen, sondern auch für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung. Unter anderem wurde damit das konkrete "Aus" für die Anbindehaltung besiegelt.

Für die Anbindehaltung von Rindern gilt künftig: "Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren untersagt, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt", heißt es in einer ersten Verlautbarung.

Weitere Änderungen für Nutztierhalter sind:

  • Verpflichtung zu Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen: Künftig gibt es eine Pflicht für Videoaufzeichnungen in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen. Die Videos werden die zuständigen Behörden bei der Kontrolle der Vorgänge vor Ort unterstützen.
  • Vorgaben zu nicht-kurativen Eingriffen: Das Schwänzekupieren von Lämmern ist künftig verboten. Bei Ferkeln gelten konkretere Vorgaben für das Kupieren der Schwänze.
  • Ausbrennen von Hornanlagen bei Kälbern: Für diese Eingriffe ist künftig eine Betäubung notwendig. Mit der Anwendung von Betäubungs- und Schmerzmitteln wird die Belastung der Tiere erheblich reduziert.

Für das Töten eines Tieres ohne „vernünftigen Grund“ steigt zudem künftig der Strafrahmen in bestimmten Fällen – etwa beim Handeln aus Gewinnsucht, bei beharrlicher Wiederholung oder wenn eine große Zahl Tiere betroffen ist – von derzeit bis zu drei auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Auch der Versuch der Misshandlung oder Tötung eines Tieres steht künftig unter Strafe: Der Bußgeldrahmen verdoppelt sich – von derzeit bis zu 25.000 Euro auf bis zu 50.000 Euro. Mit dieser Änderung sollen Behörden und Gerichte die Möglichkeit erhalten, Verstöße gegen den Tierschutz angemessen zu ahnden.

Änderungen für Zirkustiere

Anpassungen gibt es auch für die Heimtierhaltung unter anderem wird mit dem neuen Gesetz die Qualzucht eingestellt und Tiere aus Qualzucht dürfen nicht mehr an Ausstellungen teilnehmen. Neue Vorgaben gibt es auch in Bezug auf Tiere in reisenden Zirkussen: Das betrifft beispielsweise Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferde. Sind diese Tiere im Bestand eines Zirkus, können sie weiterhin gehalten werden. Eine Neuanschaffung von Tieren dieser Arten ist jedoch nicht mehr möglich, da sie sich im Zirkusalltag nicht art- und verhaltensgerecht halten und versorgen lassen.

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