Ein knappes „Ja“ mit Folgen
Das Nature Restoration Law (NRL) beziehungsweise Naturwiederherstellungsgesetz ist endgültig beschlossen. Der EU-Umweltrat hat am Montag mehrheitlich mit „Ja“ gestimmt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die Zustimmung der Mitgliedsstaaten.
von age erschienen am 18.06.2024Das Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) ist nach langem Hin und Her endgültig beschlossen. Nachdem das Europaparlament bereits im Februar der Trilog-Einigung mit der EU-Kommission und dem Rat ihren Segen erteilt hatte, votierte nun auch der Umweltrat am Montag für das NRL. Mit „Ja“ stimmten 20 Mitgliedstaaten. Diese repräsentieren 66,1 Prozent der EU-Bevölkerung. Damit fiel das Ergebnis denkbar knapp aus. Bekanntlich müssen mindestens 15 Staaten mit einem Bevölkerungsanteil von wenigstens 65 Prozent für das Gesetz stimmen, damit eine qualifizierte Mehrheit erreicht ist.
Für das NRL haben sich unter anderem Deutschland, Frankreich sowie Spanien und die drei baltischen Staaten ausgesprochen. Dass eine Mehrheit der Mitgliedstaaten überraschend erreicht wurde, liegt an Österreich. Dessen Umweltministerin Leonore Gewessler hatte bereits am Wochenende klargestellt, dass sie von ihrer Enthaltung abrückt und dem Gesetz zustimmen werde. Gegen die Verordnung stimmten sechs Mitgliedsländer, unter anderem Italien und Polen sowie Finnland. Enthalten hat sich die belgische Ratspräsidentschaft.
Verschlechterungsverbot beschlossen
Das NRL sieht vor, dass in der Europäischen Union bis 2030 in mindestens 20 Prozent der gestörten Ökosysteme versucht wird, diese wieder in einen guten Zustand zu versetzen. Bis 2050 sollen in allen geschädigten Biotopen entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden sein. Auf Ebene der Mitgliedstaaten soll bis 2030 begonnen werden, zunächst 30% der von den Vorgaben erfassten Habitate von einem schlechten in einen guten Zustand zu überführen. Betroffen sind etwa Wälder, Wiesen, Feuchtgebiete und Flüsse. Priorität sollen zunächst Gebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 erhalten. Sobald ein Ökosystem einen guten Zustand erreicht hat, gilt ein Verschlechterungsverbot.
Drei messbare Indikatoren
Die Fortschritte in landwirtschaftlichen Ökosystemen werden an drei Indikatoren gemessen, wobei Verbesserungen bei zwei davon ausreichend für den jeweiligen Mitgliedstaat sind. Maßgebliche Parameter sind der Grünland-Schmetterlingsindex, der Anteil von vielfältigen Landschaftselementen sowie der Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden. Als Indikator für den Gesamtzustand der Artenvielfalt wird zudem das Vorkommen von üblichen Vogelarten der Agrarlandschaft einbezogen.
„Notbremse“ ist möglich
Zudem wird es eine sogenannte „Notbremse“ geben: Unter außergewöhnlichen Umständen können die Vorgaben für Agrarökosysteme ausgesetzt werden, insbesondere wenn die Produktion von Lebensmitteln unter Druck gerät. In Bezug auf torfreiche Moore müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 bei nicht weniger als einem Drittel mit der Renaturierung begonnen haben. Mindestens 25 Prozent der betroffenen Gebiete müssen wiedervernässt werden, wobei dies für Landwirte und Landbesitzer nur auf freiwilliger Basis geschehen soll.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zum Trilogergebnis zum Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) in aller Schärfe. Dazu der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied: „Mit dieser Entscheidung ignorieren die Umweltminister das Ergebnis der Europawahl. Man kann uns Bauern nicht par ordre du mufti vorschreiben, wie wir zu wirtschaften haben. Das löst Widerstände aus. Wer glaubt, mit Ordnungsrecht der Natur zu helfen, erreicht das Gegenteil. Naturschutz geht nur gemeinsam mit uns Bauern. Wir alle leben in einer Kulturlandschaft, die sich dynamisch entwickelt hat und weiterentwickeln wird.“
- Stocky 19.06.2024 23:38Das Ganze soll freiwillig sein im Bezug auf Einbringen der landw. Flächen. Da wird in Deutschland sehr schnell zum Artikel 14 (2) gegriffen: Eigentum verpflichtet, zum Wohle der Allgemeinheit. Nach 14 (3) Entschädigung am untersten Limit.Antworten