Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Novelle des Düngegesetzes

Knackpunkt Stoffstrombilanz

Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Düngegesetzes landet möglicherweise im Vermittlungsausschuss. Der Agrarausschuss empfiehlt mit deutlicher Mehrheit, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Ein Grund ist die Beibehaltung der Stoffstrombilanz.

von Redaktion erschienen am 25.06.2024
© Jonas Klein
Artikel teilen:

Bei der Novelle des Düngegesetzes stehen die Zeichen auf Vermittlungsausschuss. Zwar hat der Umweltausschuss des Bundesrates am Donnerstag dem Gesetz zugestimmt, nachdem der Agrarausschuss zu Wochenbeginn die Vorlage abgelehnt hatte. In der Plenarsitzung der Länderkammer am 5. Juli ist eine Mehrheit für das vom Bundestag beschlossene Gesetz dennoch unwahrscheinlich.

Für das dafür notwendige Quorum werden im Bundesrat bekanntlich nur die Stimmen der Befürworter gezählt, nicht jedoch Enthaltungen. Da sich aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen von Union auf der einen sowie SPD und Grünen auf der anderen Seite ein erheblicher Teil der Länder enthalten dürfte, wird die Grenze von 35 Ja-Stimmen im Bundesrat kaum zu erreichen sein. So dürfte die Anrufung des Vermittlungsausschusses sehr wahrscheinlich werden.

Verursachergerechtigkeit

Hauptstreitpunkt ist die Stoffstrombilanz, die gemäß der Neuregelung künftig Nährstoffbilanz heißen und im Vergleich zur geltenden Regelung modifiziert werden soll. Die Unionsseite hält die Stoffstrombilanz für überflüssig. Sie bringe nichts für den Grundwasserschutz und bürde den Betrieben zugleich erhebliche bürokratische Lasten auf. Die mit dem Gesetz vorgesehene Einführung eines Monitorings reiche aus, um die von der EU-Kommission geforderte Wirksamkeit der Düngeregeln zu überprüfen und damit die Voraussetzung für mehr Verursachergerechtigkeit im Düngerecht und differenziertere Maßnahmen zu schaffen, so die Auffassung der Agrarminister von CDU und CSU.

Das Bundesumweltministerium warnt vor einem Verzicht auf die Nährstoffbilanz. „Ohne Datengrundlagen werden keine Verhandlungen mit der EU-Kommission möglich sein“, erklärte eine Sprecherin des Ressorts am Donnerstag gegenüber dem Pressedienst Agra Europe. Man stehe zu dem Ziel, Betriebe, die gewässerschonend und nährstoffeffizient wirtschafteten, von strengeren Maßnahmen in den Roten Gebieten auszunehmen. Zudem ist man der Meinung, dass die Nährstoffbilanz ein weiterer Baustein für eine Maßnahmendifferenzierung sein könnte, heißt es im Umweltressort.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.