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Interview mit Isabell Pergner

Bilanzierung belastet Betriebe

Seit dem 1. Januar 2023 müssen viele Betriebe eine Stoffstrombilanz erstellen. Diese gibt Aufschluss darüber, welche Mengen Stickstoff, Phosphor und Kali auf den Hof geholt werden oder diesen verlassen. Doch die Dokumentation ist umfassend und braucht Zeit. Der LBV fordert eine Streichung der Stoffstrombilanzpflicht und praxistaugliche Lösungen.

von Jonas Klein Quelle LBV erschienen am 04.11.2024
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Zur Person
Isabell Pergner
Frau Pergner ist Umweltreferentin beim Landesbauernverband in Baden - Württemberg e.V.
Viele Betriebe haben nun Erfahrung mit der Erstellung einer Stoffstrombilanz gesammelt - wie sind die Rückmeldungen? Wie wirkt sich die Bilanzierung auf die Betriebe aus? Pergner: Die Rückmeldungen zur Stoffstrombilanz sind sehr negativ. Die Landwirte empfinden die Anforderungen als umständlich und unnötig belastend. Die Stoffstrombilanzierung, wie sie bisher besteht, bringt einen erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich und ist in ihrer aktuellen Form für die Praxis nicht handhabbar. Notwendig ist eine praxistaugliche Lösung, die deutlich entlastet und gezielt an die Bedürfnisse der Betriebe angepasst ist. Deswegen fordert der Bauernverband die Streichung der Stoffstrombilanz. Ist die Stoffstrombilanzierung ein probates Werkzeug, um den Düngereinsatz auf den Betrieben effizienter zu gestalten? Pergner: Der LBV sieht die Stoffstrombilanz als nicht geeignet für eine effiziente Nährstoffbilanzierung. Stattdessen fordern wir eine verursachergerechte Differenzierung bei den Maßnahmen, was bedeutet, dass Betriebe, die nachweislich gewässerschonend arbeiten, entlastet werden.
Die EU-Kommission verlangt keine Stoffstrombilanz. Isabell Pergner, LBV
Müssen Betriebe in anderen Ländern der Europäischen Union eine vergleichbare Bilanz erstellen? Pergner: In der Europäischen Union ist die Stoffstrombilanzierung als gesetzliche Vorgabe derzeit einzigartig für Deutschland. Andere EU-Mitgliedstaaten haben bisher keine explizite Verpflichtung zur Stoffstrombilanzierung eingeführt. Stattdessen wird auf alternative Methoden zur Nährstoffkontrolle gesetzt, die deutlich weniger detailliert als die deutsche Stoffstrombilanz ausfallen. Die EU-Kommission verlangt zudem keine Stoffstrombilanz, sondern strebt generell praxistaugliche Lösungen zur Einhaltung von Umweltauflagen an. Wir betonen daher, dass diese nationale Vorgabe ersatzlos gestrichen wird, um auf EU-Ebene keine zusätzlichen Alleingänge zu verfolgen. Wie geht es mit der Stoffstrombilanzierung weiter? Pergner: Im Vermittlungsausschuss wird zurzeit über das Düngegesetz und die Zukunft der Stoffstrombilanz entschieden. Die Bundesregierung befürwortet die Abschaffung der Stoffstrombilanz und arbeitet mit den Ländern an einer Alternative, die ein Monitoring-System beinhalten soll. In der jüngsten Agrarministerkonferenz wurde die Stoffstrombilanzierung ebenfalls kritisch diskutiert, mit der Empfehlung, eine schlankere, verursachergerechtere Monitoring-Verordnung als Alternative zu entwickeln, die besser umsetzbar ist und weniger Bürokratieaufwand verursacht. Die Länder und das Bundeslandwirtschaftsministerium möchten eine verursachergerechte, weniger bürokratische Lösung schaffen und erste Gespräche mit der EU-Kommission wurden bereits geführt.
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