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Notfallzulassung

Schorf am Kernobst

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gegen Schorf in Kernobst für das Pflanzenschutzmittel Folpan 80 WDG (Wirkstoff: Folpet) eine Zulassung vom 18. Juli 2024 bis 14. November 2024 erteilt.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 22.07.2024
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Folpan 80 WDG darf ab BBCH 85 (Fortgeschrittene Fruchtreife: zunehmend sortentypische Intensität der Deckfarbe) bis BBCH 89 (Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit) bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf bis zu dreimal gespritzt oder gesprüht werden. Der Aufwand beträgt 0,5 Kilogramm pro Hektar pro Meter Kronenhöhe in maximal 400 bis 500 Litern pro Hektar pro Meter Kronenhöhe (höchstens 1,5 Kilogramm pro Hektar bei 3 Metern Kronenhöhe). Der Abstand zwischen den Anwendungen beträgt 7 Tage. Die Wartezeit beträgt 21 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.

Wichtig: Diese Notfallzulassung gilt ausschließlich für Kernobstbetriebe in Baden-Württemberg mit Flächen den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Lindau.

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