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Pflanzenschutz aktuell

Kernobst: LMA für den Notfall

LMA (Wirkstoff: Aluminiumkaliumsulfat) hat wieder eine Zulassung nach Artikel 53 der EU-Verordnung gegen Feuerbrand in Kernobst für 120 Tage erhalten. Das Mittel darf ab dem 1. April 2016 bis zum 30. Juli 2016 mit 10 kg/ha und je Meter Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Ab Beginn bis abgehende Blüte sind 3 Anwendungen, nach Hagel eine weitere Anwendung bis zum Stadium 81 (Beginn der Fruchtreife) zulässig. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 50% - 15 m, 75 % - 10 m, 90 % - 5 m. Wartezeit: F.

Veröffentlicht am
BVL
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