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Notfallzulassung

Kirschessigfliege befällt Beerenobst

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gegen die Kirschessigfliege an Himbeeren und Brombeeren im Freiland und Gewächshaus sowie Holunder im Freiland für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) eine Zulassung vom 16. Juli 2024 bis 12. November 2024 erteilt.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 22.07.2024
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Karate Zeon darf ab BBCH 85 (Fortschreiten der Fruchtausfärbung an den ersten Früchten) bis BBCH 87 (Pflückreife) nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf bis zu zweimal gespritzt werden. Der Aufwand beträgt maximal zweimal 0,0375 Liter pro Hektar in mindestens 600 Litern Wasser pro Hektar im Abstand von mindestens 3 Tagen. Die Wartezeit beträgt 3 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.

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