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Birnenblattsauger

Notfall im Birnenbestand

Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Surround (Wirkstoff: Aluminiumsilikat) eine Zulassung gegen Birnenblattsauger (Cacopsylla spec.) an Birnen vom 3. Februar 2025 bis 1. Juni 2025 sowie für die Herbstanwendung vom 15. September 2025 bis 12. Januar 2026 erteilt.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 17.02.2025
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Surround darf im Spätwinter oder zeitigen Frühjahr bei Flugbeginn der adulten Birnblattsauger sowie im Herbst nach Laubfall und nach Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Bis zu 4 Behandlungen pro Jahr sind zulässig. Die zulässige Aufwandmenge je Behandlung beträgt 16 kg/ha und m Kronenhöhe bei max. 400 l/ha Wasser und m Kronenhöhe. Die maximale Aufwandmenge pro Behandlung beträgt 32 kg/ha (max. 2 m Kronenhöhe). Die Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten.

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