Würdigung für Engagement
Das Land Baden-Württemberg will herausragende und nachhaltige Leistungen auf dem Gebiet Tierschutz würdigen und schreibt erneut den Tierschutzpreis aus.
von Redaktion erschienen am 25.11.2024Der Tierschutzpreis Baden-Württemberg wird alle zwei Jahre ausgeschrieben und ist mit 7500 Euro dotiert. Der Preis ist teilbar. Es werden herausragende, nachhaltige Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern und beispielhafte, innovative Projekte auf folgenden Gebieten gewürdigt:
- Besonders tiergerechte Haltung von Tieren (zum Beispiel im landwirtschaftlichen Bereich, Tierheim).
- Ehrenamtliches Engagement beim Schutz von Tieren.
- Öffentlichkeitsarbeit im Tierschutz.
- besonders tiergerechte Ausbildung oder Beschäftigung von Tieren (z. B. von Hunden, Pferden).
- besonderes tierschützerisches Engagement im pädagogischen Bereich.
- beispielhafte und innovative Projekte auf dem Gebiet des Tierschutzes.
Vorschläge und Bewerbungen mit einer aussagekräftigen Beschreibung der Tierschutzinitiative sind bis zum 30. April 2025 beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Postfach 10 34 44, 70029 Stuttgart oder bevorzugt elektronisch an E-Mail: tierschutzpreis@mlr.bwl.de einzureichen.
Vorgeschlagen werden können nur Einzelpersonen und private Organisationen, die ihre Tätigkeit innerhalb von Baden-Württemberg ausüben. Eine Arbeitsgruppe des Landesbeirates für Tierschutz prüft und bewertet die Vorschläge und Bewerbungen und schlägt dem Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mögliche Preisträgerinnen und Preisträger vor.
Aktiver Tierschutz sei nicht nur Aufgabe der Landesregierung, sondern jedes Einzelnen, heißt es aus dem Ministerium Ländlicher Raum. „Wir alle tragen Verantwortung für den Schutz des Lebens und Wohlbefindens unserer Mitgeschöpfe und können dies durch unser Handeln gegenüber Tieren zum Ausdruck bringen“, betonte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, MdL, anlässlich der Ausschreibung des Tierschutzpreises 2025. Bewerbungen können bis zum 30. April 2025 beim Ministerium eingereicht werden.
Die öffentliche Würdigung von Menschen, die sich in besonderer Weise um das Wohl der Tiere und den Tierschutz verdient gemacht haben, soll Motivation und Anreiz für andere sein, sich auf diesem Gebiet einzubringen.
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