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Schlachtviehvermarktung steht in der Kritik

RVZ bemüht sich um Aufklärung

Der Raiffeisen Viehzentrale GmbH (RVZ) werden Fehler bei der Vermarktung von Schlachtvieh (Großvieh) vorgeworfen. Daraufhin wurde der Vermarkter von der QS Qualität und Sicherheit GmbH mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen. Die RVZ ist seit dem 3. März für die Stufe Tiertransport im QS-System gesperrt. Der Transport der Tiere wird aber über die RVZ-Partnerunternehmen sichergestellt.

von Matthias Borlinghaus Quelle Matthias Borlinghaus erschienen am 05.03.2025
Der Rindfleischmarkt boomt. Jungbullen ab Haltungsform 3 sind für die bestehenden regionalen Tierwohl-Programme deutschlandweit gefragt. © Mayer
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Josef Ebert, RVZ-Geschäftsführer im Süden und Geschäftsstellenleiter in Wolpertshausen (Landkreis Schwäbisch Hall), versichert gegenüber BWagrar, dass es in Süddeutschland zu keiner Zeit Unstimmigkeiten bei den Lieferpapieren gegeben habe. Er verspricht eine lückenlose Aufklärung der Vorwürfe und betont, dass die RVZ trotz des Ausschlusses bis auf Weiteres handlungs- und arbeitsfähig sei. Die Tiere können über die Partnerunternehmen weiterhin transportiert werden.

Widersprüchliche Angaben

Laut RVZ habe ihr die QS Qualität und Sicherheit GmbH am 26. Februar 2025 mitgeteilt, dass sie beabsichtige, die RVZ und wesentliche angeschlossene Betriebe der RVZ von der Teilnahme am QS-System auszuschließen. Hiervon sei die RVZ mit sofortiger Wirkung betroffen. Für die Bündler sieht die QS eine Frist bis Ende April 2025 vor. Als Grund für diesen Ausschluss seien Widersprüchlichkeiten bei Lieferungen im Bereich Großvieh in einem Zeitraum zwischen November 2023 und Januar 2024 der früheren Gesellschaft RVG, die nach der Fusion mit der Viehzentrale (VZ) Südwest Anfang 2024 in der RVZ aufgegangen ist. In diesem Übergangszeitraum sei es in der damals noch verantwortlichen RVG zu widersprüchlichen Angaben auf Lieferscheinen gekommen. Im konkreten Fall stimmten Angaben bei der Lieferung von Schlachtbullen nicht mit den dazugehörigen Lieferpapieren überein. Nach Medienberichten geht es um 1100 Bullen, für die falsche Angaben zur Haltungsform gemacht wurden. Nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe habe die RVZ umgehend reagiert und eine unabhängige Prüfung durch ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen veranlasst sowie eine interne Prüfung eingeleitet.

Gespräche laufen auf Hochtouren

Über den sofortigen Ausschluss vom QS-System zeigt sich die RVZ überrascht und hat dagegen Einspruch eingelegt. Eine so weitreichende Sanktionierung durch die QS ist aus Sicht der RVZ unangemessen. „Unser Ziel ist es, gemeinsam mit QS gute Lösungen für die Zukunft zu finden, um auch nach Ablauf der von QS genannten Fristen weiter unsere volle Geschäftstätigkeit aufrechterhalten zu können“, so die RVZ. Im offiziellen Statement der QS Qualität und Sicherheit GmbH zum Sanktionsverfahren heißt es: „Am 25. Februar 2025 tagte der QS-Sanktionsbeirat, um in einer kurzfristigen Sondersitzung das Sanktionsverfahren gegen die RVZ-Raiffeisen Viehzentrale GmbH zum Abschluss zu bringen. Der Grund für das Sanktionsverfahren bestand in von QS festgestellten mehreren gravierenden Unregelmäßigkeiten bei der Lieferung von Rindern. Im Rahmen des Sanktionsverfahrens erhielt die RVZ die Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Empfehlung des QS-Sanktionsbeirats folgend beendet QS die Zusammenarbeit mit der RVZ in jeder Hinsicht und schließt die Zusammenarbeit mit konzernverbundenen Unternehmen, wie den Tochtergesellschaften NVG bovex GmbH, probovi GmbH und Anilog GmbH, aus. Zu weiteren Details nimmt QS öffentlich nicht Stellung. Den betreffenden Unternehmen gegenüber hat QS das Vorgehen im Detail begründet.“

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