Notfallzulassung nach Artikel 53 in Rüben
Notfall: Blattläuse als Virusvektoren
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für die Pflanzenschutzmittel Carnadine 200 und Mospilan SG und Danjiri (alle mit dem Wirkstoff Acetamiprid) eine befristete Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrüben erteilt.
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Im Fall von Carnadine 200 und Mospilan SG vom 31. März 2025 bis zum 28. Juli 2025 erteilt und bei Danjiri vom 1. April 2025 bis zum 29. Juli 2025. Alle drei Mittel dürfen nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf einmalig mit einem Aufwand von 0,25 Liter/ha in 200 – 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Diese Anwendungen sind zusätzlich zu den Anwendungen gegen Glasflügelzikaden zulässig. Carnadine 200 und Mospilan SG dürfen ab BBCH 12 (2 Laubblätter entfaltet) bis BBCH 39 (Bestandesschluss: Über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) eingesetzt werden, Danjiri von BBCH 20 (vor Beginn Bestandesschluss, kein offizielles BBCH-Stadium) bis BBCH 49 (Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht). Die Wartezeit...