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Fungizide Topas und Trust im Obstbau

Indikation widerrufen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat aufgrund von neuen Rückstandshöchstgehalten für den Wirkstoff Penconazol die Zulassung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in Bezug auf Aprikose und Pfirsich widerrufen bzw. in Bezug auf Apfelbeere verboten.
Veröffentlicht am
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat aufgrund von neuen Rückstandshöchstgehalten für den Wirkstoff Penconazol die Zulassung der folgenden Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in Bezug auf Aprikose und Pfirsich widerrufen bzw. in Bezug auf Apfelbeere verboten: Die Indikation von Topas in Aprikose und Pfirsich gegen Echte Mehltaupilze (Anwendungsnummer: 033590-00/07-001) wurde zum 17. April 2025 wiederrufen. Anwendungen von Topas in Aprikose und Pfirsich sind damit nicht mehr zulässig. Die Anwendung von Topas in Kernobst (ausgenommen: Apfel) gegen Echten Methau (Anwendungsnummer: 033590-00/00-003) ist neben Apfel seit dem 17. April 2025 auch in Apfelbeere nicht mehr zulässig. Zusätzlich sind die Anwendungen...
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