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Baden-Württemberg begrüßt Vereinfachung der Obst- und Gemüsevermarktungsnormen

Die Liste der Obst- und Gemüsearten, für die die EU produktspezifische Vermarktungsnormen vorschreibt, wird um 26 auf zehn reduziert. Gestrichen werden unter anderem die Normen für Gurken, Spargel, Zwiebeln, Blumenkohl, Aprikosen und Pflaumen. Damit fällt künftig auch die in den Medien viel zitierte Bestimmung zur Gurkenkrümmung weg. Das sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am 13. November 2008 in Stuttgart nach der Bekanntgabe des Beschlusses durch die EU-Kommission.
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Im Gegenzug werde eine für alle Obst- und Gemüsearten geltende einfache allgemeine Vermarktungsnorm eingeführt, die zwar noch Mindestanforderungen bezüglich Qualität und Kennzeichnung vorschreibe, jedoch nicht mehr die Einteilung der Erzeugnisse in Güteklassen. "Eine Deregulierung in diesem Bereich wird von uns seit langem gefordert und war an der Zeit", betonte Hauk und zeigte sich erfreut über die neue Regelung. Hauk: Einfache Vermarktungsnorm für alle Obst- und Gemüsearten ausreichend Hauk hält eine einfache Vermarktungsnorm für alle Obst- und Gemüsearten für ausreichend. "Eine weitergehende qualitative Differenzierung und die Auslobung besonderer Qualitäten, beispielsweise im Premiumbereich, ist zwar weiterhin möglich, dies ist jedoch...
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