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Kartellamt: Milchstreik war nicht rechtmäßig

Der Streik der Milchviehhalter vom Sommer ist vom Bundeskartellamt für unrechtmäßig erklärt worden. Das schreibt die Nachrichtenagentur "Dow Jones Agrar § Ernährung" in ihrer Ausgabe vom Freitag, 14. November 2008.
Veröffentlicht am
Der Aufruf des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter zum Stopp der Lieferungen an die Molkereien habe gegen das sogenannte Boykottverbot verstoßen, teilte das Bundeskartellamt mit. Hätte sich der Verband mit seiner Forderung nach einem deutschlandweit einheitlichen Milchpreis von 43 Cent pro Liter durchgesetzt, hätte zudem auch das gegen das Kartellrecht verstoßen. Die Ermittlungen der Behörde hätten ergeben, dass ein solcher einheitlicher Preis zu einer "flächendeckenden Kartellierung über alle Marktstufen" geführt hätte. Zudem kritisiert das Kartellamt auch die Höhe des angestrebten Milchpreises: Die Recherchen der Behörde hätten ergeben, dass die Milchbauern nicht erst bei einem Preis von 43 Cent pro Liter kostendeckend...
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