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Vereinfachung im Prozess angestrebt

Pflanzenschutzmittelzulassung weiterhin im Fokus

Die bürokratischen Hemmnisse in Bezug auf die Verfügbarkeit von wirksamen Pflanzenschutzmitteln war Thema bei der Agrarministerkonferenz Ende September in Heidelberg.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 20.10.2025
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Die Verantwortlichen der Bundesländer waren sich einig, dass das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in Deutschland vereinfacht werden muss, unter anderem durch Verschlankung der Behördenzuständigkeit, Vereinfachung bei Notfallzulassungen und auch zum Beispiel generalisierte Abstandsauflagen.

Von Baden-Württemberg und 12 weiteren Bundesländern wurde zudem der Bund darum gebeten, dass sich Deutschland dafür einsetzen möge, dass die Wirkstoffprüfung auf EU-Ebene zukünftig nach einer wissenschaftsbasierten Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgt, statt auf der bisherigen gefahrenorientierten Bewertung. Die bisherige Bewertung von möglichen Gefahren hat dazu geführt, dass einige Wirkstoffe nicht mehr in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden können, obwohl sie in anderen Rechtsbereichen (zum Beispiel Biozide) noch eingesetzt werden dürfen. Bei einer Nutzen-Risiko-Abwägung würde im Pflanzenschutz nicht bereits eine theoretische Gefahr zur Nicht-Genehmigung eines Wirkstoffs führen, sondern es könnte auch der Nutzen des Mittels und das Risiko, dass die theoretische Gefahr tatsächlich eintritt, in die Bewertung miteinbezogen werden.

Langfristig bessere Verfügbarkeit

Es besteht also die Hoffnung, dass Lücken im Pflanzenschutz zumindest langfristig kleiner werden und wirksame Pflanzenschutzmittel wieder in einem befriedigenden Umfang gegen Schaderreger zur Verfügung stehen werden. Da sowohl die Rechtsänderungen Zeit in Anspruch nehmen als auch die sich anschließende Bewertung von Wirkstoffen, werden bestehende Lücken im Pflanzenschutz leider zunächst bleiben und vermutlich auch noch weitere Lücken entstehen. Hier bleiben das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und auch das LTZ Augustenberg weiterhin gefordert, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durch befristete Notfallzulassungen und Genehmigungen nach §22 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz (für lokale Schaderreger und in kleinen Kulturen) diese Lücken so klein wie möglich zu halten.

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