Neue Bestimmungen für die Beizung und Aussaat von Mais
Am 13. Februar 2009 ist eine neue bundesweit geltende Verordnung in Kraft getreten, welche die Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut rechtsverbindlich regelt. Grund dafür ist, ein Bienensterben wie es im Frühjahr 2008 in der Oberrheinebene aufgetreten ist, zu vermeiden.
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