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Neue Bestimmungen für die Beizung und Aussaat von Mais

Am 13. Februar 2009 ist eine neue bundesweit geltende Verordnung in Kraft getreten, welche die Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut rechtsverbindlich regelt. Grund dafür ist, ein Bienensterben wie es im Frühjahr 2008 in der Oberrheinebene aufgetreten ist, zu vermeiden.

Veröffentlicht am
Mangelhaft mit bienengiftigen Wirkstoffen gebeizte Saatgutpartien haben das Schadensereignis verursacht. Insektizidbelasteter Abriebstaub wurde bei der Aussaat mit pneumatischen Sämaschinen in die Luft, auf benachbarte Flächen und blühende Pflanzenbestände verfrachtet. Daraufhin hat die Zulassungsbehörde (BVL) das Ruhen der Zulassung aller Insektizidbeizen für Mais angeordnet. Lediglich für Mesurol flüssig wurde mittlerweile die Zulassung gegen Fritfliege und als Repellent gegen Vogelfraß wieder erteilt. Bestimmungen müssen genau eingehalten werden Um künftig derartige Schäden zu verhindern, müssen alle Maisanbauer unbedingt folgende Bestimmungen genau beachten und einhalten: Verbot der Einfuhr und des Inverkehrbringens: Maissaatgut, das...
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