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Quotenbindung bei Investitionsförderung fällt

Der Vorschlag des EU-Ausschusses für ländliche Entwicklung, die Milchquotenbindung bei der Förderung von Erweiterungsinvestitionen in der Milchviehhaltung rückwirkend für alle Förderanträge, die ab dem 1. Januar 2008 gestellt wurden, aufzuheben, ist vom Deutschen Bauernverband begrüßt worden.
Veröffentlicht am
Damit würde eine wesentliche Forderung des Berufsstandes erfüllt, so dass die Milchbauern Planungssicherheit bei weiteren Investitionsentscheidungen hätten, erklärte der DBV. Im Hinblick auf das Auslaufen der Quotenregelung im Jahr 2015 sei diese Entscheidung nur konsequent und nachvollziehbar, sagte DBV-Vizepräsident Udo Folgart. Jetzt müsse für eine schnelle Umsetzung dieses Vorschlages in EU- und nationales Recht gesorgt werden. Für die Milchbauern bedeute dieser Vorschlag auch eine Kostenentlastung, da der Zukauf von Quoten bei Erweiterungsinvestitionen nicht mehr zwingend notwendig sei.
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