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Vorschriften für die Abgabe von Wirtschaftsdüngemitteln

Seit dem 19.12.2008 ist die neue Verordnung für Düngemittel (DüMV) in Kraft. Sie regelt das Herstellen und Inverkehrbringen von mineralischen, organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln sowie von Wirtschaftsdüngern, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsstoffen.
Veröffentlicht am
Den Vorgaben der DüMV unterliegen somit auch Wirtschaftsdünger. Sie müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Was sind Wirtschaftsdünger? Als Wirtschaftsdünger werden Düngemittel bezeichnet, die als tierische Ausscheidungen bei der Haltung von Tieren zur Erzeugung von Lebensmitteln oder bei der sonstigen Haltung von Tieren in der Landwirtschaft anfallen. Zu Wirtschaftsdüngern zählen auch pflanzliche Stoffe, die im Rahmen der pflanzlichen Erzeugung oder in der Landwirtschaft anfallen oder erzeugt werden. Die Stoffe können auch in Mischungen untereinander oder nach aerober oder anaerober Behandlung anfallen oder erzeugt werden. Unter anderem können Wirtschaftsdünger auch Komposte und Gärreste aus Anlagen...
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