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Nationales Weinmarketing: Appell zum weiteren Verzicht auf Widerspruch und Klage

Die Mitglieder des Fachausschusses für Winzergenossenschaften des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) und des DRV-Arbeitskreises Markt haben bei ihrer gemeinsamen Sitzung am 26. Februar die aktuelle Lage der Abgabenentrichtung an den Deutschen Weinfonds ausführlich beraten. Beide Gremien, die ein Drittel der deutschen Weinwirtschaft repräsentieren, vertreten einstimmig die Auffassung, dass bis auf Weiteres auf Widersprüche und Klagen gegen die Abgaben an den Deutschen Weinfonds (DWF) verzichtet werden sollte.
Veröffentlicht am
Sie appellieren an alle Winzergenossenschaften, bis auf Weiteres auf Widerspruch oder Klage zu verzichten. Nur so könne die Fortführung eines Gemeinschaftsmarketings für deutschen Wein sichergestellt werden. "Dieses Beratungsergebnis resultiert insbesondere aus einem ersten Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, das in einer zurzeit noch nicht rechtskräftigen Entscheidung die Verfassungsmäßigkeit der Abgaben bestätigt hat", argumentiert der DRV. drv
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