Herstellungsregelung für Bio-Weine: Kommission zieht Verordnungsvorschlag zurück
Nach mehrjährigem Vorlauf ist am 16. Juni der Kommissionsvorschlag
für eine Verordnung zur Regelung spezifischer
önologischer Verfahren für die Herstellung von BioWein nicht
verabschiedet, sondern zurückgezogen worden. Aufgrund
erheblichen Widerstandes gegen den Vorschlag und fehlender
Mehrheiten im zuständigen beratenden EU-Ausschuss für den
Ökologischen Landbau hat die Kommission entschieden, den
Verordnungsvorschlag dort doch nicht zur Abstimmung zu
stellen und damit verhindert, dass dieser abgelehnt worden
wäre.
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Gegen den Vorschlag hatten Deutschland und mehrere Staaten Mittel- und Osteuropas eine gemeinsame Position. DWV und ECOVIN begrüßen den jetzigen Schritt der Kommission, der ermöglicht, doch noch einen konsensfähigen Verordnungsvorschlag zu entwickeln. Aufgrund fehlender spezifischer kellerwirtschaftlicher Regeln für die Herstellung von Bio-Wein ist für deren Kennzeichnung bisher nur der Hinweis auf das Anbauverfahren mit der umständlichen Formulierung „Hergestellt aus ökologisch erzeugten Trauben“ erlaubt. Zielsetzung aber ist es, mit definierten oenologischen Herstellungsregeln auch vermarktungsgriffigere Kennzeichnungen wie „BioWein“ oder „ÖkoWein“ zu ermöglichen. Der Deutsche Weinbauverband und der...