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Dioxin: Erklärungen zum Einsatz von Futtermitteln in den Betrieben

Schlachtunternehmen verlangen wegen der Dioxinfunde die Bescheinigung der Unbedenklichkeit von Lieferungen. Der LBV empfiehlt, dazu die Mustererklärungen auf www.lbv-bw.de zu verwenden.
Veröffentlicht am
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat gemeinsam mit der Futtermittelwirtschaft und der Schlachtindustrie eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise abgestimmt. Mit einer Bescheinigung der Futtermittelhersteller gegenüber ihren Kunden sowieder landwirtschaftlichen Betriebe gegenüber den Schlachtunternehmensoll in der aktuellen Situation die Schlachtung von zweifelsfrei nicht Dioxin belasteten Tieren sichergestellt werden. Zwischenzeitlich hat auch die Interessengemeinschaft der Schweineerzeuger (ISN) mitgeteilt, dass sie ihren Mitgliedern die Verwendung dieser Erklärungen empfiehlt. Schlachtbetriebe wollen spätestens ab 10. Januar 2011 Unbedenklichkeitserklärungen fordern Nach Informationen des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg...
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