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Regeln für Weinausschankhütten im Weinberg

Erstmals hat im Weinland Württemberg ein Landratsamt Richtlinien zur Aufstellung von Weinausschankhütten erarbeitet. Der Heilbronner Landrat Detlef Piepenburg und Weinbauverbands-Präsident Hermann Hohl sehen in dieser „geordneten Entwicklung“ einen „Meilenstein“ auf dem Weg zur verstärkten touristischen Vermarktung regionaler Weine.
Veröffentlicht am
Die vom Landratsamt erarbeiteten Richtlinien zur „Duldung von Weinausschankhütten zur regionalen Vermarktung von Weinbauprodukten im Landkreis Heilbronn" regeln viele Details von Standortmaßnahmen über bauliche und naturschutzrechtliche Vorgaben bis zum Betriebsalltag. Klar ist zum Beispiel die Abgrenzung zur Gastronomie. Die Erlaubnis wird zunächst jeweils auf fünf Jahre zeitlich befristet. Besonders nützlich sind die Regelungen auch für die Weinerlebnisführer, die in Württemberg ausgebildet werden. Landrat Piepenburg: „Weinberge und Reben sind Bestandteile unserer Kulturlandschaft. Und der Wein zählt im Landkreis Heilbronn zu den Spezialitäten, den Touristen gern auch direkt in den Weinbergen verkosten. Um Weinbaubetrieben, Weingütern...
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