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GEZ-Gebühr: Geräte- und nicht nutzungsabhängig

Noch ist keine Änderung der Gebührenordnung von Radio- und Fernsehgeräten in Ferienwohnungen und -zimmern in Sicht. Seit 2005 ist eine saisonale Abmeldung nicht mehr möglich, was zu Mehrkosten führt.
Veröffentlicht am
In einem Schreiben bat der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Urlaub auf dem Bauernhof in Baden-Württemberg (LAG), Karl Rombach, den baden-württembergischen Staatsminister Willi Stächele, sich für eine praxisgerechte Neuregelung der Gebühren einzusetzen. Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom April 2005 müssen Beherbergungsbetriebe für Radio- und Fernsehgeräte im ersten Ferienzimmer die volle Gebühr bezahlen. Für jedes weitere Zimmer (bis maximal 50 Zimmer) fällt die Hälfte der normalen Rundfunkgebühr an. Zuvor war es den Anbietern möglich, die Geräte saisonal abzumelden. Rombach wies darauf hin, dass die neue Gebührenregelung besonders Anbietern mit geringerer Auslastung nicht zu vermitteln sei. Eine praxisgerechte Neuregelung...
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