
Ab 1. Januar 2026 digital
Aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 564/2023 müssen die Aufzeichnungen von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen nach aktueller Rechtslage ab dem 1. Januar 2026 in einer elektronischen, maschinenlesbaren Form geführt werden.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 27.10.2025Spätestens 30 Tage nach der Anwendung müssen die Aufzeichnungen in einem elektronischen Format vorliegen. Eine Verschiebung der elektronischen Aufzeichnungspflicht auf den 1. Januar 2027 steht derzeit noch im Raum. Das dafür zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) müsste dazu jedoch noch rechtzeitig eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen.
Für die professionellen Anwender in Baden-Württemberg soll dafür ab dem 1. Januar 2026 eine Software („PSM-DOK“) kostenlos bereitgestellt werden. Das Programm wird vom Dienstleistungszentren Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz (DLR RP) erstellt und soll als Betriebssystem-unabhängige Online-Dokumentation agieren und auf allen Endgeräten (PC, Laptop, Tablet, Smartphone) nutzbar sein. Die Funktionsfähigkeit unter den gängigen Browsern wie Mozilla-Firefox, Chrome oder Edge sollte gegeben sein. Gehostet wird die Anwendung auf einem europäischen Server und weder der Pflanzenschutzdienst noch das DLR RP haben direkten Zugriff auf die Daten. Jedoch müssen die Betriebe die Daten für den Pflanzenschutzdienst zum Beispiel bei Fachrechtskontrollen oder zulässigen Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz verfügbar machen.
Zweck und Vorteile des Dokumentationssystems PSM-DOK
PSM-DOK soll keine Konkurrenz zu bestehenden Ackerschlagkartei-Anbietern sein. Professionelle und kostenpflichtige Farm-Management-Systeme können die neuen Anforderungen bei der Pflanzenschutzdokumentation in das eigene System integrieren. PSM-DOK soll es Betrieben, die kein Farm-Management-System nutzen möchten oder können, ermöglichen, die Pflanzenschutzmittelanwendungen kostenfrei und rechtskonform zu dokumentieren.
Die Grundlage von PSM-DOK sind die Zulassungsdaten von PS Info inklusive aller Vorteile der Datenselektion. Die Verbindung zu PS Info hat für die Betriebe den Vorteil, dass auch EPPO-Codes der Kulturen sowie Zulassungsnummern automatisch ausgegeben werden. Ebenso können auch Pflanzenschutzmittel, die nur eine Notfallzulassung haben, für den 120-Tage-Zeitraum dokumentiert werden. Darüber hinaus wird eine Auswahl der BBCH-Stadien aus einem Drop-Down-Menü möglich sein.
Weitere Infos kommen noch
Es wird darum gebeten, von Rückfragen an den Pflanzenschutzdienst aktuell abzusehen, da viele Details noch nicht feststehen. Im November oder Dezember wird es weitere Informationen geben. Bis dahin wird um Geduld gebeten.







Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.