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PV-Anlagen

DBV sieht Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik kritisch

Ab 2015 soll nach dem EEG 2014 die Förderhöhe für Strom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen wettbewerblich über Ausschreibungen ermittelt werden. Ab 2017 gilt dies dann auch für die anderen erneuerbaren Energien. Dies bedeutet für die Anlagenbetreiber einen grundlegenden Systemwechsel.
Veröffentlicht am
Amstutz
Der DBV hat zu den vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegten Eckpunkten Stellung genommen und betont, dass eine unmittelbare Übertragbarkeit der Erfahrungen im Rahmen der Pilotausschreibung für PV-Anlagen auf Biogas- und Biomasseanlagen nicht gegeben ist. Für die landwirtschaftlichen Anlagenbetreiber ist aus Sicht des DBV wichtig, dass die derzeit breite Akteursvielfalt hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Außerdem fordert der DBV im Sinne des Flächenschutzes, dass Fotovoltaikanlagen vorrangig als Dachanlagen und auf Konversionsflächen errichtet werden. Die vollständige Stellungnahme kann hier abgerufen werden: http://www.bauernverband.de/dbv-stellungnahme-zum-eeg-ausschreibungsverfahren oder unten zum Herunterladen.
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