Erste Ausschreibungen könnten Ende 2016 starten
EEG beim Bund in Arbeit
Künftig sollen für neue, bestehende und erweiterte Biomasseanlagen Ausschreibungen ermöglicht werden. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung sieht der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 vor.
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Danach soll die Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates die für eine Ausschreibung erforderlichen Regelungen treffen können. Auch Bestandsanlagen, die vor 2012 ausschließlich mit Biomasse in Betrieb gesetzt worden sind, sollen dabei für Förderungen in Betracht kommen. Begründet wird dies damit, dass Ausschreibungen für eine Anschlussförderung nach 2020 oder nach 20-jähriger Einspeisevergütung sowohl zum Weiterbetrieb der bestehenden Anlagen als auch zu deren Modernisierung und Flexibilisierung beitragen könnten. Das Wirtschaftsministerium greift damit eine Forderung des Deutschen Bauernverbandes, des Bundesverbandes BioEnergie und des Fachverbandes Biogas auf. Allerdings hatten die Verbände den Zwischenschritt einer...
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