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Cross-Compliance-Verstöße mit scharfen Sanktionen

CC-Regeln in unzulässiger Weise verschärft

Seit Jahresbeginn müssen Landwirte selbst bei geringen Verstößen gegen die Cross-Compliance (CC)-Richtlinien mit Bestrafungen rechnen. Das neu eingeführte Frühwarnsystem löst die bisher geltende Bagatellregelung ab.
Veröffentlicht am
Landwirte müssen ab 2016 bei wiederholten, geringfügigen Cross-Compliance-Verstößen mit schärferen Sanktionen rechnen. Vor Weihnachten gab das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) dazu eine Pressemitteilung heraus (s. BWagrar 51-52/2015, S. 13). Danach hat die Europäische Kommission mitgeteilt, dass wiederholte geringfügige Verstöße gegen dieselbe Verpflichtung im sogenannten neu eingeführten „Frühwarnsystem" deutlich stärker sanktioniert werden als bei der alten Bagatellregelung. Das bedeutet, dass ein Landwirt nicht nur den konkreten festgestellten Verstoß beheben muss, sondern dass er auch in den folgenden drei Jahren nicht erneut gegen die gleiche Cross-Compliance-Vorschrift verstoßen darf. Auswirkungen auf Folgejahre Bei einem...
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