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Eisflächen sind gefährlich

Betreten auf eigene Gefahr

Veröffentlicht am
So verlockend zugefrorene Gewässer für Eisläufer auch sind, wer sich darauf begibt, handelt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Anders dagegen kann es sein, wenn der Besitzer des Sees (zum Beispiel Kommune, privater Besitzer oder Pächter) den See ausdrücklich freigibt – mit Schlittschuhverleih, Teeverkauf oder Ähnlichem. Hier hat der Besitzer oder Pächter Sicherungspflichten. Das heißt, er muss die Eisstärke prüfen. Das Aufstellen von Hinweisschildern „Betreten verboten" oder „Keine öffentliche Eisfläche. Betreten auf eigene Gefahr" kann nur als Sensibilisierung für eventuelle Gefahren dienen, entbindet den Gewässerbesitzer aber nicht von seiner Verkehrssicherheitspflicht. Kommt es zu einem Unfall und es bricht jemand ein, so ist die Haftung...
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