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Neuregelung der Hofabgabeklausel eröffnet mehr Möglichkeiten

Rentner werden – Bauer bleiben

Zum 1. Januar 2016 sind mehrere Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die es Landwirten erleichtern, ihr Unternehmen abzugeben, um eine Rente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse zu erhalten. Nicole Spieß, Sozialreferentin des Landesbauernverbandes, erläutert die neuen Regeln.
Veröffentlicht am
Die Neuregelung der Hofabgabeklausel ermöglicht Altenteilern einen höheren Hinzuverdienst durch die Bewirtschaftung zurückbehaltener Flächen.
Die Neuregelung der Hofabgabeklausel ermöglicht Altenteilern einen höheren Hinzuverdienst durch die Bewirtschaftung zurückbehaltener Flächen.Foto: Landpixel
Die sogenannte Hofabgabeklausel hat in den vergangenen Jahren zu hitzigen Diskussionen innerhalb der Landwirtschaft geführt. Denn das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte bestimmt, dass ein Landwirt, sein Ehegatte oder Hinterbliebener eine Rente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) nur dann beziehen kann, wenn er seinen Hof abgibt – egal, ob es sich um eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente handelt. Während die einen die komplette Abschaffung der Hof­abgabeverpflichtung fordern, wollen die anderen deren unveränderte Beibehaltung. Die große Koalition hat sich nun nach intensiven Gesprächen auf einen Kompromiss geeinigt, der den unterschiedlichen Interessengruppen gerecht werden soll. Danach bleibt...
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