Beerdigungskosten mindern Steuerlast
Mit Erbschein zum Finanzamt
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Der Tod eines Angehörigen kann für die Hinterbliebenen auch in finanzieller Hinsicht eine Belastung sein. Der Staat hilft mit Steuererleichterungen. So mindern Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer. Ist kein Nachlass vorhanden oder reicht er für die Kosten nicht aus, kommt ein Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung in Betracht (nach Abzug der zumutbaren Belastungen), wenn es sich um die Beerdigung eines nahen Angehörigen handelt und die Ausgaben notwendig und angemessen waren. Abzugsfähig sind unmittelbare Beerdigungskosten, wie Kosten für Sarg, Blumen und Kränze, außerdem Überführungskosten, Kosten der Traueranzeige, Rechnung des...
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