Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Heckenschnitt

Keine Rodung

Veröffentlicht am
Zwischen 1. März und 30. September untersagt das Bundesnaturschutzgesetz Hecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände in Siedlungen und in der freien Landschaft zu roden, stark zu schneiden oder zu zerstören. Die Hecken bieten einen wichtigen Lebensraum für brütende Vögel, kleine Tiere (Igel) und Insekten. Von dem Verbot sind selbstverständlich Pflegeschnitte ausgenommen.
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.