Anwendungsbestimmungen im Ackerbau und Obstbau geändert
Vorsicht beim Einsatz von Thiacloprid
Der Rückstandshöchstgehalt für Thiacloprid in Honig wurde von 0,2 mg/kg auf 0,05 mg/kg abgesenkt. Der neue Wert gilt für Ware, die ab dem 12. Februar 2016 produziert wird. Die Absenkung war erforderlich, da notwendige Rückstandsversuche für die Überprüfung nicht vorgelegen haben. Die Pflanzenschutzexperten von den Regierungspräsidien (RP) Stuttgart und Tübingen sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.
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Hinweise darauf, dass der bisherige Rückstandshöchstgehalt Schäden an Bienen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen könnte, gibt es nicht. Rückstandsuntersuchungen und Ergebnisse aus der Überwachung zeigen, dass die Anwendung von Thiacloprid zur Blüte in bestimmten Kulturen zu einer Überschreitung des neu festgesetzten Rückstandshöchstgehalt im Honig führt. Entsprechende Honige wären nicht verkehrsfähig. Zulassungen für Biscaya und Calypso eingeschränkt Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat deshalb bei zwei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Thiacloprid die Zulassung so geändert, dass in bestimmten Kulturen die Anwendung in der Blütezeit nicht mehr zulässig ist: Bei dem...
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