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Versicherungs­unternehmen schnell informieren

Nicht alle Policen enden mit dem Tod

Der Tod eines Versicherungsnehmers kann auf Versicherungsverträge ganz unterschiedliche Folgen haben. In jedem Fall sollten sich die Hinterbliebenen kurzfristig mit den Versicherungsunternehmen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.
Veröffentlicht am
Einige Policen, wie die Lebens- oder Unfallversicherung, beinhalten für die Leistungsbeantragung konkrete Meldefristen oder die Formulierung, dass der Tod des Versicherten „unverzüglich" anzuzeigen ist. Wer die Meldung innerhalb von zwei Tagen nach dem Todesfall abgibt, ist auf der sicheren Seite. Stirbt die versicherte Person, erhält der im Vertrag genannte Bezugsberechtigte das Geld. War nur der Verstorbene Versicherungsnehmer und zugleich versicherte Person, endet die Police. Ist jedoch eine andere Person versichert, so kann dieser den Vertrag fortführen. Mitversicherte erben Verträge Hatte der Verstorbene eine private Haftpflichtversicherung und ist diese allein auf seinen Namen ausgeschrieben, endet die Police mit dem Tod des...
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