Details zum EU-Hilfsprogramm
Das Milchpaket nimmt Form an
BWagrar hat bereits in Ausgabe 33/2016, Seite 11, über die geplanten Hilfen im Milchbereich berichtet. Inzwischen liegen die von der EU-Kommission überarbeiteten Entwürfe zum Hilfspaket von 500 Millionen Euro vor, in dem weitere Anpassungen vorgenommen wurden.
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Auch nach der Sitzung des EU-Expertenausschusses am 25. August 2016 sind die letzten Details immer noch nicht endgültig geklärt. Änderungen in wesentlichen Punkten sind jedoch unwahrscheinlich. Für das mit 150 Millionen Euro dotierte EU-Beihilfeverfahren ergeben sich nun folgende Inhalte: Antragsberechtigt sind ausschließlich Milcherzeuger, die Kuhmilch erzeugen und diese abliefern. Das bedeutet, dass reine Direktvermarkter und Milcherzeuger anderer Tierarten bei diesem Programm nicht antragsberechtigt sind. Ferner werden nur die Antragsteller zugelassen, die bis einschließlich Juli 2016 ihre Rohmilch an Erstaufkäufer (zum Beispiel eine Molkerei oder eine Erzeugergemeinschaft) abgeliefert haben. Dies wird vonseiten der Kommission damit...
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