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Was nicht in einem Ausbildungszeugnis stehen darf

Immer positiv bleiben!

Ein gutes Ausbildungszeugnis erleichtert den Start ins Berufsleben. Deshalb sollte es jeder Azubi genau durchlesen, nachdem er es bekommen hat. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass darin etwas erwähnt wird, was sich später bei einer Bewerbung negativ auswirken kann. Was alles drinstehen darf und soll, lest ihr hier.
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Das Ausbildungszeugnis ist wichtig für den weiteren beruflichen Weg. Deshalb gehören gewisse Dinge nicht ins Zeugnis. Ist es fehlerhaft, hat der Azubi ein Recht auf Berichtigung.
Das Ausbildungszeugnis ist wichtig für den weiteren beruflichen Weg. Deshalb gehören gewisse Dinge nicht ins Zeugnis. Ist es fehlerhaft, hat der Azubi ein Recht auf Berichtigung.Foto: colourbox.de
Auf der einen Seite möchte der künftige Arbeitgeber schon genau wissen, welche Leistungen er von dem Auszubildenden erwarten kann, der sich bei ihm beworben hat. Genau dafür ist das Ausbildungszeugnis eine wichtige Quelle. Nach der Rechtsprechung muss das Zeugnis vom „verständigen Wohlwollen für den Auszubildenden getragen sein, um dem Auszubildenden das weitere berufliche Fortkommen nicht unnötig zu erschweren". Genau deshalb dürfen bestimmte Dinge im Zeugnis grundsätzlich nicht erwähnt werden. Dazu gehört nicht nur die Schwerbehinderten­eigenschaft. Auch wenn der Azubi während der Ausbildung länger krank war, darf das im Zeugnis nicht auftauchen. Verlängerung erklären Dauerte die Ausbildung länger als üblich, weil sie unterbrochen...
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