Was nicht in einem Ausbildungszeugnis stehen darf
Immer positiv bleiben!
Ein gutes Ausbildungszeugnis erleichtert den Start ins Berufsleben. Deshalb sollte es jeder Azubi genau durchlesen, nachdem er es bekommen hat. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass darin etwas erwähnt wird, was sich später bei einer Bewerbung negativ auswirken kann. Was alles drinstehen darf und soll, lest ihr hier.
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Auf der einen Seite möchte der künftige Arbeitgeber schon genau wissen, welche Leistungen er von dem Auszubildenden erwarten kann, der sich bei ihm beworben hat. Genau dafür ist das Ausbildungszeugnis eine wichtige Quelle. Nach der Rechtsprechung muss das Zeugnis vom „verständigen Wohlwollen für den Auszubildenden getragen sein, um dem Auszubildenden das weitere berufliche Fortkommen nicht unnötig zu erschweren". Genau deshalb dürfen bestimmte Dinge im Zeugnis grundsätzlich nicht erwähnt werden. Dazu gehört nicht nur die Schwerbehinderteneigenschaft. Auch wenn der Azubi während der Ausbildung länger krank war, darf das im Zeugnis nicht auftauchen. Verlängerung erklären Dauerte die Ausbildung länger als üblich, weil sie unterbrochen...
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