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Urteil zulasten des Pferdebesitzers

Wer zahlt fürs verletzte Pferd?

Veröffentlicht am
Bei Verletzung eines Pferdes in Pension müssen Pferdebesitzer und Pensionsbetreiber klären, wie es zu der Verletzung kam. Das Landgericht Marburg entschied in einem interessanten Urteil, dass es zulasten des Pferdehalters und nicht des Stallbetreibers geht, wenn der Hergang des Unfalls unbekannt ist (AZ: 2O 614/15). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ein Pferdebesitzer klagte, dass die Verletzungen von einem massiven Sturz des Tieres in der Box stamme. Er verlangte die Erstattung der Tierarztkosten. Der Pensionsbetreiber sagte, das Pferd habe sich erschreckt oder in der Box festgelegen. Die Verletzungsursache blieb zwischen den Parteien strittig. Nach Beschluss des Landgericht bleibt der Pferdebesitzer nun auf den Kosten...
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