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Erfahrungsaustausch mit dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)

Die Qualität der Reviere im Blick behalten

Rege Diskussionen gab es bei der Informationsveranstaltung des Verbands der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Baden-Württemberg (VJE-BW) in Kirchheim/Teck. Themen von der Umsatzsteuer über den Notjagdvorstand bis hin zu Wildschadensausgleichssystemen wurden dabei bearbeitet.
Veröffentlicht am
Allgemeingültige Wildschadensausgleichssysteme können sich nicht durchsetzen. Dieser Überzeugung ist Referent Toralf Bauch (l.), der interessante Konzepte vorstellte.
Allgemeingültige Wildschadensausgleichssysteme können sich nicht durchsetzen. Dieser Überzeugung ist Referent Toralf Bauch (l.), der interessante Konzepte vorstellte.Foto: Fischer
Veränderungen kommen beim Umsatzsteuerrecht auf viele Jagdgenossenschaften zu, erklärt Rechtsanwalt Wolf-Dieter Laiblin. Betroffen sind alle Jagdgenossenschaften, bei denen die Summe aller Einnahmen über der Einkommensgrenze von 17.500 Euro im Jahr (Kleinunternehmergrenze) liegt. Das Gesetz sieht vor, dass künftig Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Zu berücksichtigen ist das schon jetzt bei Neuverpachtungen, so Laiblin. Um einzelfallbezogene Unklarheiten zu beseitigen, sollte Kontakt mit einem Steuerberater aufgenommen werden. Wie steht es um den Notjagdvorstand in Baden-Württemberg? Mit dieser Frage beschäftigte sich Rechtsanwalt Heiner Klett (Landesbauernverband). Solange die Jagdgenossenschaft keinen Jagdvorstand gewählt hat, werden...
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