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Neue Beitragsbemessung

Vertreterversammlung der SVLFG beschließt Änderungen

Veröffentlicht am
In der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) sollen künftig die Einnahmen aus den Grundbeiträgen, die zur Deckung der nicht risikobezogenen Aufwendungen erhoben werden, die Präventionskosten nur noch zu 70 Prozent (bisher 100) decken. Durch diese Regelung wird der Grundbeitrag im Kalenderjahr 2018 (Umlage 2017) voraussichtlich um zehn Euro gesenkt werden können. Auf der anderen Seite werden sich die risikoorientieren Beiträge um 2,5 Prozent erhöhen. Die Änderung bedeutet eine Entlastung für die Kleinstunternehmen, die zuletzt 75,28 Euro im Jahr Grundbeitrag zahlen mussten. Das nur für Gartenbaubetriebe geltende Beitragsausgleichsverfahren wurde bis Ende 2020 verlängert. Danach soll es durch ein Prämienmodell, das die...
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