Arbeitskalender Bauernwald für Dezember
Geld für den Waldbau
Privatwaldbesitzer können wie bisher für bestimmte waldbauliche Maßnahmen Fördermittel nach der novellierten Förderrichtlinie „Nachhaltige Waldwirtschaft" erhalten. Das Land möchte damit die sachgerechte und nachhaltige Bewirtschaftung fördern.
- Veröffentlicht am
In der Vergangenheit haben viele Waldbesitzer von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Wie die folgenden Ausführungen zeigen, sind die Fördermöglichkeiten weiterhin attraktiv: Wiederaufforstung: Förderung nur bei Umbau in einen stabilen Misch- oder Laubbestand oder nach Naturereignissen (Käfer, Sturm, Eschentriebsterben). Die Waldentwicklungstypenrichtlinie für Baden-Württemberg (WET) legt fest, welche Baumartenmischung und welche Pflanzverbände gefördert werden. Jede Antragsfläche muss einem Waldentwicklungstypen zugeordnet werden. Grundsätzlich gibt es weiterhin Laub- (ab 80 Prozent Laubholz) und Mischbestände (ab 40 Prozent Laubholz oder ab 30 Prozent Laubholz und 30 Prozent Weißtanne). Neu ist der Förderbetrag nach Stückzahl: Beim...
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.